Lohnabrechnungsservice

Charter 22: Lohnbuchhaltungsservice (nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG)

Charter 22 unterstützt aktiv Menschen mit Behinderung, Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung, da wir fest daran glauben, dass alle Menschen in Würde, frei und selbstbestimmt leben sollen. Unser Team spricht Deutsch, English, Französisch, Bulgarisch, Arabisch, Persisch, Ukrainisch, Russisch, Dari und Mandarin.

Die Kunden der Lohnabrechnungsservice der Charter 22 sind Freiberufler, Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmer aus allen Branchen in ganz Deutschland.

Unsere Kompetenz und Zuverlässigkeit ist Ihr Gewinn! Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen und kostenlosen Termin für ein Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Das können Sie von uns erwarten:

  • Individuelle Kundenbetreuung
  • Ordnungsgemäße, pünktliche und kompetente Arbeitsweise
  • Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Genauigkeit, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Liebe zum Detail
  • Analysefähigkeit und Urteilsvermögen
  • Organisationsgeschickt und Problemlösungsfähigkeit
  • Aufmerksamkeit, Empathie, Verständnis und Toleranz

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Erstellen der lfd. Lohn/Gehaltsabrechnungen
  • Ordnungsgemäße An- und Abmeldungen
  • Fertigen der Lohnsteuer-/Krankenkassenmeldungen

Unser Spezialangebot für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung

Grundsätzlich haben alle Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, einen Anspruch auf das persönliche Budget. Die Voraussetzungen hängen vom individuellen Bedarf ab.

Durch das persönliche Budget können Sie selbst zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin Ihrer Assistenten und Assistentinnen werden. Sie haben das letzte Wort bei ihrer Auswahl.

Wir unterschützen Sie gern von der Antragstellung bei der zuständigen Behörde über die Verhandlungen mit dem Kostenträger bis hin zur Anleitung, Anmeldung und Lohnabrechnung der von Ihnen unter Arbeitsvertrag beschäftigten persönlichen Assistenten und Assistentinnen.

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