AVGS Maßnahmen

Charter 22 gUG bietet an arbeitslosen oder langzeitarbeitslosen Menschen mit eigener Migrationsgeschichte, Fluchterfahrung oder Behinderung im Bürgergeldbezug

zum Zweck derer Aktivierung, beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

in Präsenz in unseren Bildungsräumlichkeiten in der Edelsbergstraße 8 in München

die folgenden vier unterschiedlichen zertifizierten AVGS-Maßnahmen:

Berufsvorbereitende Einzelmaßnahme „Bavaria Needs You“ 

mit 100 Unterrichtseinheiten

PDF, ca. 585 KB

Berufsvorbereitende Gruppenmaßnahme „Bavaria Needs You“ 

im Klassenverbund (max. 8 Teilnehmende) in den Berufsfeldern der Buchhaltung und/ oder Büromanagement
mit 320 Unterrichtseinheiten

PDF, ca. 563 KB

Einzelmaßnahme Jobcoaching

mit 48 Unterrichtseinheiten

PDF, ca. 550 KB

Einzelmaßnahme Ganzheitliche Betreuung

mit 100 Betreuungseinheiten

PDF, ca. 547 KB

Was ist ein AVGS (Aktivierungsgutschein)?​

Der Aktivierungsgutschein, kurz „AVGS“ genannt, ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter und gleichzeitig eine Förderzusage – an Sich und an uns als Ihren Bildungsträger. Förderberechtigte Arbeitssuchende werden mit einem Aktivierungsgutschein unterstützt, um schneller wieder beruflich fußzufassen.

Wofür benötigen Sie einen Aktivierungsgutschein?

Der Aktivierungs- oder Vermittlungsgutschein ist erforderlich, um Sie bei der Charter 22 gUG die ausgewählte AVGS-Maßnahme zu absolvieren. 

Wie beantragen Sie einen Aktivierungsgutschein?

Einen Aktivierungsgutschein (AVGS) für die ausgewählte Maßnahme der Charter 22 gUG beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Fallmanager oder Fallmanagerin der Bundesagentur für Arbeit (falls Sie in dem Arbeitslosengeld I – Bezug sind) oder des Jobcenters (wenn Sie Bürgergeld beziehen). Es gibt für die Beantragung keine vorgeschriebene Form. Sie können Ihren Antrag persönlich, schriftlich oder per E-Mail stellen.

Wenn Sie den beantragten Aktivierungsschein (AVGS) im Original erhalten, melden Sie sich bitte bei uns, damit Sie zeitnah nach unseren Möglichkeiten mit Ihrer Maßnahme beginnen können.

Sie haben bereits einen Aktivierungsgutschein?

Sie haben bereits einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten? Prima! Dann können Sie direkt einen Kontakt mit uns aufnehmen, um einen Termin für unser erstes Gespräch zu vereinbaren: